Bildungsurlaub
Die Ausbildung zum Meditationscoach und zum Gesundheitspraktiker ist als Bildungsurlaub anerkannt. Dies gilt für die Bundesländer Niedersachen, Hessen und Nordrhein-Westfalen.
Wichtig: Der Antrag hierfür muss vor dem Vertragsabschluss bewilligt und datiert sein.
Für die Beantragung von Bildungsurlaub hier die wichtigsten Hinweise:
- Du kannst hier für Deinen Arbeitgeber eine formlose Anmeldung und einen Ablaufplan mit den Ausbildungsinhalten herunterladen.
- Mit der formlosen Anmeldung und dem Ablaufplan wird die Freistellung für den genannten Zeitraum vom Modul I beantragt.
- Am Ende des Ausbildungsmodul I wird von mir eine Teilnahmebestätigung zur Vorlage beim Arbeitgeber ausgestellt.
Ändere deine Gedanken und Du wirst die Bedingungen, in denen Du lebst, ändern. Da nur Du allein für Deine Gedanken verantwortlich bist, so kannst nur Du allein sie ändern. (Yogananda Paramahamsa)
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub ist ein zusätzlicher Urlaub, der Arbeitnehmern zum Zweck der beruflichen, allgemeinen wie auch politischen Weiterbildung gewährt wird. Dafür sind vom Gesetzgeber bestimmte Bedingungen festgelegt worden.
Die einzelnen Bundesländer (Ausnahme: Bayern, Sachsen) haben zur Regelung des Bildungsurlaub eigen Bestimmungen.
Im Gegensatz zur Betrieblichen Weiterbildung kann beim Bildungsurlaub der Arbeitnehmer selbst entscheiden, an welcher Veranstaltung er*sie teilnehmen will.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Anspruch auf Bildungsurlaub hat jeder Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft wie im öffentlichen Dienst. Ausgenommen sind Beamte, Richter, Soldaten und Zivildienstleistende.
Voraussetzung für die Gewährung von Bildungsurlaub ist ein seit mindestens 6 Monaten bestehendes Arbeitsverhältnis und die Anerkennung des jeweiligen Trägers und der jeweiligen Veranstaltung.
Die Meditationslehrerausbildung der DGAM ist in den Bundesländern Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen anerkannt – allerdings kann es im Einzelfall kleine Abweichungen geben. Bei Fragen fragt gerne bei uns nach.